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Geladen

AGB

Visuwerk

Stand: 12.05.2026

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Dienstleistungen unter der Geschäftsbezeichnung Visuwerk, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.

Die Dienstleistungen werden je nach Auftrag durch eine der folgenden rechtlich selbstständigen Gesellschaften erbracht:

EPP DOOEL
Sitz:
ul.Janko Cvetinov 55/2/13
2400 Strumica
Republik Nordmazedonien

oder
GMA Baumanagement AG
Sitz:
Seestrasse 3
8712 Stäfa
Schweiz

Die beiden Gesellschaften sind rechtlich selbstständig und handeln grundsätzlich auf eigene Rechnung und Verantwortung.

Die jeweils vertragsschliessende Gesellschaft wird im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag ausdrücklich bezeichnet und nachfolgend als „Auftragnehmerin“ bezeichnet.

Diese AGB richten sich grundsätzlich an Geschäftskunden. Für Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten gelten ergänzend die jeweils zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Leistungsangebot

Unter der Geschäftsbezeichnung Visuwerk werden insbesondere folgende Dienstleistungen angeboten:

Professionelle Fotografie und Bildbearbeitung

Videoproduktion und Videobearbeitung

Grafikdesign und visuelle Kommunikation

Webdesign und Websiteentwicklung

Gestaltung von Drucksachen und Druckvorstufe

3D-Scanning, 3D-Modellierung und digitale Produktvisualisierung

Digitale Zwillinge und Inhalte für Augmented Reality

Werbe- und Marketingmaterialien

Weitere individuell vereinbarte Kreativ- und Produktionsleistungen

Art, Umfang, Liefergegenstände, Termine und Vergütung der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

  1. Angebote und Vertragsabschluss

Die Darstellung von Dienstleistungen auf der Website visuwerk.ch stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Anfragen über die Website, per E-Mail oder telefonisch sind unverbindlich.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot durch den Kunden angenommen wird oder die Auftragnehmerin einen Auftrag ausdrücklich bestätigt.

Die Identität der Auftragnehmerin wird im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Die Währung, die anwendbaren Steuern sowie allfällige zusätzliche Kosten werden im Angebot oder in der Rechnung ausgewiesen.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei Neukunden wird die erste vereinbarte Dienstleistung gemäss Ziffer 5 erst nach Fertigstellung und Freigabe in Rechnung gestellt.

Bei Zahlungsverzug gelten die vertraglich vereinbarten und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Für umfangreiche oder längerfristige Projekte können individuelle Zahlungspläne oder Teilzahlungen vereinbart werden.
5. Besondere Zahlungsbedingungen für Neukunden

Bei der ersten Zusammenarbeit bietet Visuwerk neuen Geschäftskunden die Möglichkeit, die vereinbarte Dienstleistung erst nach deren Fertigstellung und Freigabe zu bezahlen.

Der Kunde erhält die Möglichkeit, das Arbeitsergebnis zu prüfen und mit den im Angebot vereinbarten Anforderungen abzugleichen.

Allfällige berechtigte Beanstandungen werden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bearbeitet.

Die Freigabe darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert oder unangemessen verzögert werden.

Nach erfolgter Freigabe wird die vereinbarte Vergütung gemäss den im Angebot festgelegten Zahlungsbedingungen fällig.

Diese Regelung gilt für den ersten Auftrag eines Neukunden. Für weitere Aufträge gelten die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen.

Abweichende Vereinbarungen, insbesondere bei umfangreichen Projekten oder bei Leistungen mit erheblichen externen Kosten, bleiben vorbehalten.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.

Der Kunde gewährleistet, dass er zur Verwendung der bereitgestellten Inhalte berechtigt ist und dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung können eine angemessene Anpassung der vereinbarten Termine erforderlich machen.

  1. Korrekturen und Änderungswünsche

Sofern im jeweiligen Angebot nicht anders vereinbart, sind im vereinbarten Preis zwei Korrekturrunden enthalten.

Eine Korrekturrunde umfasst die vom Kunden gesammelt übermittelten Änderungswünsche zu einem vorgelegten Arbeitsergebnis, soweit diese innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs liegen.

Zusätzliche Korrekturrunden sowie Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.

Der Kunde wird vor der Durchführung kostenpflichtiger Änderungen über den zusätzlichen Aufwand und die entsprechenden Kosten informiert. Die Umsetzung erfolgt erst nach seiner Zustimmung.

Korrekturen, die zur Behebung von Abweichungen von den ausdrücklich vereinbarten Anforderungen erforderlich sind, gelten nicht als kostenpflichtige zusätzliche Korrekturrunden.

Änderungswünsche können eine angemessene Anpassung der vereinbarten Liefertermine erforderlich machen.
8. Lieferung und Abnahme

Die Lieferung erfolgt in der vereinbarten Form, beispielsweise als digitale Datei, über einen Downloadlink, durch Veröffentlichung auf einer Website oder durch Übergabe eines vereinbarten Produkts.

Der Kunde prüft die gelieferten Leistungen innerhalb einer angemessenen beziehungsweise vertraglich vereinbarten Frist.

Erkennbare Abweichungen von den vereinbarten Anforderungen sind der Auftragnehmerin mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mitzuteilen.

Die Auftragnehmerin erhält Gelegenheit, berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist zu beheben.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

  1. Urheberrechte und Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an den im Rahmen des Auftrags erstellten und gelieferten Endprodukten ein zeitlich, räumlich und hinsichtlich der vereinbarten geschäftlichen Verwendungszwecke unbeschränktes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht.

Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Verwendung, Veröffentlichung, Vervielfältigung und Bearbeitung der gelieferten Materialien für eigene geschäftliche, werbliche und kommunikative Zwecke des Kunden.

Die Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte verbleiben, soweit gesetzlich vorgesehen und nicht ausdrücklich anders vereinbart, bei den jeweiligen Rechteinhabern.

Originaldateien, Rohdaten, unbearbeitete Fotografien, RAW-Dateien, offene Grafik- und Projektdateien, 3D-Quelldaten sowie sonstige Arbeitsmaterialien sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Für Materialien und Leistungen Dritter, insbesondere lizenzierte Schriftarten, Stockmedien, Musik, Software und Plugins, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese können den Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte einschränken.

Abweichende oder weitergehende Nutzungsrechte können im jeweiligen Angebot oder Vertrag ausdrücklich vereinbart werden.
10. Rechte an Materialien Dritter

Bei der Verwendung von Schriftarten, Stockbildern, Musik, Software, Plugins, Vorlagen oder sonstigen Inhalten Dritter gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen.

Soweit solche Lizenzen für den Kunden erforderlich sind, werden die entsprechenden Bedingungen und Kosten im Rahmen des Projekts vereinbart.

  1. Referenznutzung

Die Auftragnehmerin darf abgeschlossene Projekte nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen als Referenz verwenden.

Vertrauliche Informationen, nicht veröffentlichte Produkte und geschützte Kundendaten dürfen ohne entsprechende Berechtigung nicht veröffentlicht werden.

Eine weitergehende Referenznutzung kann im jeweiligen Vertrag ausdrücklich geregelt werden.

  1. Vertraulichkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmässig von Dritten erhalten wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.

  1. Zusammenarbeit mit Dritten

Die Auftragnehmerin kann geeignete Mitarbeitende, Subunternehmen und externe Spezialisten zur Erbringung der vereinbarten Leistungen einsetzen, soweit dies vertraglich zulässig ist.

Die Auftragnehmerin bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemässe Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich, soweit gesetzlich vorgesehen.

Erforderliche Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen werden entsprechend den anwendbaren Vorschriften getroffen.

  1. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für rechtswidrig verursachte Schäden, für die eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich, soweit die Auftragnehmerin keine eigene entsprechende Verantwortung trifft.

  1. Termine und höhere Gewalt

Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Bei Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Vertragspartei, die eine Leistungserbringung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, informieren sich die Parteien gegenseitig und vereinbaren eine angemessene Anpassung des weiteren Vorgehens.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

  1. Vertragsbeendigung

Die Voraussetzungen und Folgen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und dem anwendbaren Recht.

Bereits ordnungsgemäss erbrachte Leistungen und nachweislich entstandene Kosten werden entsprechend den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen abgerechnet.

  1. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den anwendbaren Datenschutzbestimmungen und den vertraglichen Vereinbarungen bearbeitet.

Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Website finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für Verträge mit der Schweizer Gesellschaft gilt, soweit rechtlich zulässig und nicht ausdrücklich anders vereinbart, schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Schweizer Gesellschaft.

Für Verträge mit der Gesellschaft in Nordmazedonien gelten das anwendbare Recht und der Gerichtsstand gemäss der jeweiligen ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung.

Fehlt eine solche Vereinbarung, bestimmen sich das anwendbare Recht und die gerichtliche Zuständigkeit nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zum Konsumentenschutz, bleiben vorbehalten.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.

Individuelle vertragliche Vereinbarungen gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.

Es gilt die Fassung der AGB, die wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurde.1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die unter der Geschäftsbezeichnung Visuwerk gegenüber Unternehmen, juristischen Personen und selbstständig tätigen Personen zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken erbracht werden.

Das Leistungsangebot richtet sich ausschliesslich an Geschäftskunden (Business-to-Business, B2B). Verträge mit Privatpersonen zu privaten oder persönlichen Zwecken werden nicht angeboten.

Die Dienstleistungen werden je nach Auftrag durch die EPP DOOEL oder die GMA Baumanagement AG erbracht.

Beide Gesellschaften sind rechtlich selbstständig. Die jeweils vertragsschliessende Gesellschaft wird im Angebot oder Vertrag ausdrücklich bezeichnet und nachfolgend als «Auftragnehmerin» bezeichnet.